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Zertifikate ausstellen

Wer kann Zertifikate für interkulturelle Jugendleiter_innen ausstellen und welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

  • Sie sind Vertreter_in eines deutschen oder französischen Vereins oder Verbands, der in der Jugendarbeit tätig ist.
  • Sie bieten eine deutsch-französische oder trilaterale Grundausbildung an und verpflichten sich zur Einhaltung der Ausbildungsstandards sowie zur Einhaltung des Verfahrens zur Auswertung der Kompetenzen.
  • Sie nehmen an einem persönlichen Gespräch mit Vertreter_innenn des Referats Interkulturelle Aus- und Fortbildung des DFJW teil, welches anschließend die Berechtigung zur Zertifizierung erteilt.

AmelieLosier-OFAJ-20091211-SeminarTuerkei-0261Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung beantragen die deutschen und französischen Vereine und Verbände die Zertifikate für interkulturelle Jugendleiter_innen beim DFJW. Dies gilt ebenfalls für Zertifikatsanwärter_innen aus Drittländern.

Das DFJW stellt die Zertifikate aus und verschickt sie an die Jugendleiter_innen.    

Wozu dienen die Zertifikate?

  • Sie tragen zur Sicherung der Qualität von interkulturellen Jugendbegegnungen bei.
  • Sie machen die Qualität Ihrer Ausbildungen sichtbar.
  • Sie weisen Ihren interkulturellen Jugendleiter_innen die erworbenen Qualifikationen nach.
  • Sie ermöglichen die Suche nach interkulturellen Jugendleiter_innen mit Zertifikat hinsichtlich bestimmter Kriterien in der DFJW-Teamer_innen-Datenbank.